Freie Pistole

Freie Pistolen sind Waffen mit dem Kaliber 22 lfb. Im Sinne des Waffengesetzes sind es Feuerwaffen, für die eine Erwerbsberechtigung (ab 18 Jahre) erforderlich ist. Dieses ist im allgemeinen die Waffenbesitzkarte, kurz WBK genannt.

Die Beschaffenheit dieser Waffengattung ist jedem Schützen überlassen. Es gibt bis auf zwei Ausnahme keinerlei Vorschriften, wie diese Waffen auszusehen haben.

Zum einen darf diese Pistole nur ein reiner Einzellader sein, und zum anderen darf das Handgelenk nicht durch irgendeine Vorrichtung an der Waffe starr und unbeweglich gemacht werden, d.h., mit der Waffe in der Hand muß sich das Handgeleng genauso bewegen können, als wenn man die Hand zur Faust macht.

Waffenbeispiele:

Toz 35

 

Hämmerli FP35