Zentralfeuerpistole

Mit Zentralfeuerwaffen werden großkalibrige Sportpistolen (ab Kal. 32) bezeichnet.Im Sinne des Waffengesetzes sind es Feuerwaffen, für die eine Erwerbsberechtigung (ab 18 Jahre) erforderlich ist. Dieses ist im allgemeinen die Waffenbesitzkarte, kurz WBK genannt. Gängige Kaliber sind bei diesen Waffem (für das sportliche Schießen) die Kaliber 32, 38 (= 9 mm), 44, 45 und 357. Die Schußenergie liegt dabei je nach Kalibergröße zwischen 200 und 1600 Joul.

Es gibt zwei Hauptgattungen der Zentralfeuerwaffen:

1. Die Pistolen. Bei diesen Waffen ist in der Waffe ein sogeanntes Stabmagazin enthalten, in dem die Patronen übereinander zum Abfeuern bereitsgestellt werden.

2. Die Revolver. Bei diesen Waffen ist in der Waffe ein sogeanntes Rundmagazin enthalten, in dem die Patronen kreisförmig zum Abfeuern bereitsgestellt werden.

Waffenbeispiele:

Kategorie: Pistole 

SIG P 210-5 LS Kal. 9 mm Para

 

Kategorie: Revolver

Smith & Wessen Kal. 357 Mgnum

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