Lichtgewehr

Lichtgewehre sind keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes, da sie keine Munition verschießen. Dieses sogenannte munitionslose Schießen ist für Kindern ab dem Alter von 8 Jahren auf Schießsportanlagen zugelassen. Durch eine im Lauf montierte Lasereinheit wird ein Infrarot-Lichtstrahl auf eine spezielle Zielvorrichtung abgegeben, dessen Ergebnis über einen Monitor angezeigt wird.

 

Waffenbeispiel:

Walter Junior