Luftgewehre sind Waffen, die im Sinne des Waffengesetzes sogenannte erwerbsfreie Waffen sind, d.h. die ab dem Alter von 18 Jahren frei verkäuflich sind. Luftgewehre haben ein Kaliber von 4,5 mm und sind in der Regel Einzellader. Die Schußenergie liegt unterhalb von 7,5 Joul.
Es gibt zwei Hauptgattungen der Luftgewehre:
1. Die Federdruckwaffen. Hier wird über einen am Lauf angebrachten Spannhebel über eine Federmechanik mittels eines Kolben Luft für den einzelnen Schuß vorkomprimiert und bereitgestellt beim Auslösen des Schußes freigesetzt.
2. Die Pressluftgewehre. Hier wird in einer unter dem Lauf angebrachten Kartusche Luft mit einem Druck von 200 bar bereitgestellt. Für jeden einzelnen Schuß wird dann ca. 1 bar Pressluft in die Vorkammer zum Abschuß freigesetzt.
Waffenbeispiele:
Kategorie: Federdruckwaffe
Feinwerkbau Modell 603 mit Schichtholzschaft
Kategorie: PressluftFeinwerkbau Modell P70 mit Schichtholzschaft
Feinwerkbau P70 mit Alu-Schaft